Modalitäten
Die Abrechnung der pädagogischen oder musikermedizinischen Leistung erfolgt im Rahmen eines privaten Unterrichts- oder Behandlungsvertrags. Die Vergütung orientiert sich am zeitlichen Aufwand des Unterrichts oder der Therapie.
Über Möglichkeiten der Kostenerstattung sprechen Sie bitte mit Ihrem Versicherungsträger.