Musiker sind vermehrt im Blickfeld der Arbeitsmedizin

Musikerinnen und Musiker sind berufsspezifischen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Für diejenigen, die in einer Anstellung arbeiten, z. B. in Orchestern oder Musikschulen, gilt die deutsche Gesetzgebung in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz und Prävention von berufsbedingten Krankheiten und Berufskrankheiten.

Dabei geht es um die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die jeweiligen Instrumente und Arbeitsplätze und - daraus abgeleitet - um Schutzkonzepte und die Durchführung von Vorsorgen gemäß der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Arbeitgeber müssen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gewährleisten und Betriebsärzte damit beauftragen, die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Vorsorgen anzubieten.

Für MusikerInnen gibt es neben der sofort offensichtlichen möglichen Gefährdung durch hohe Lautstärkepegel um die Belastung des Muskel-Skelett-Systems, um die Nutzung von Bildschirmgeräten beim Spielen, um psychische Belastungen und ggf. auch Gefahren durch Kontakt zu vielen Menschen (Infektionsgefahr) sowie Gefahren durch Reisen in tropische und subtropische Länder.

Die Lärmvorsorge ist je nach Lautstärkepegel und Dauer der Exposition in eine sogenannte Pflichtvorsorge Lärm (Auslösewert 85dB(A)) oder eine Angebots-Vorsorge (Auslösewert >80 dB(A)) notwendig.

Darüber hinaus können durch das Instrumentalspiel komplexe Fragestellungen entstehen, die im Rahmen einer sogenannten Wunschvorsorge besprochen werden können.

Wenn Sie Bedarf einer arbeitsmedizinischen Betreuung für Musikerinnen und Musiker haben, kontaktieren Sie mich gern!

Berufskrankheiten gemäß Berufskrankheitenverordnung (BKV)

Manche körperlichen Beschwerden sind mit beeinflusst durch berufliche Belastungen, eine Teilgruppe dieser Krankheiten sind sogar in die Berufskrankheitenliste aufgenommen worden. Nur die in der Berufskrankheitenverordnung gelisteten Krankheiten gelten als Berufskrankheit - die bekanntesten sind die BK 2301 "Lärmschwerhörigkeit und die BK 2115 "Fokale Dystonie". Jede dieser Berufskrankheiten hat eine sogenannte Legaldefinition, z. B. "Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität bei Musikern".

Weitere für Musiker relevante Berufskrankheiten sind die BK-Positionen 2101: Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die BK 2113 Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen" sowie die BK 2117 Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durcheine langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen".

Sollten Sie den Verdacht haben, an einer Berufskrankheit zu leiden, können Sie sich gern in meiner Musiker-Spezialsprechstunde vorstellen.

Spiel-beeinflussende Beschwerden

Viele Beschwerden sind spielbedingt, manche sind nach Trauma spiel-beeinflussend. In beiden Fällen sind spezialisierte Rehabilitationskonzepte notwendig, um möglichst schnell verletzte Strukturen in der Heilung zu unterstützen und ans Instrument zurückzukehren, sobald es keine Kontraindikationen dafür gibt.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen FachärztInnen, TherapeutInnen und MusikerInnen ist unabdingbar für einen optimalen Heilungsverlauf und die schnelle Frührehabilitation am Instrument. Sprechen Sie mich an!